Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69031
OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 (V) (https://dejure.org/2011,69031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 (V) (https://dejure.org/2011,69031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - VI-3 Kart 119/10 (V) (https://dejure.org/2011,69031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,69031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur und Durchsetzung der Festlegung des Bundeskartellamts vom 11.07.2006 - BK 6-06-009 (GPKE) hinsichtlich der standardisierten Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Thüringen, 22.04.2002 - 1 EO 184/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 119/10
    Wegen der Unanfechtbarkeit der Zwangsgeldandrohung unterliegt die Höhe des entsprechend der Androhung festgesetzten Zwangsgelds nicht mehr der gerichtlichen Nachprüfung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.01.1976, I OVG B 41/75; VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 591; OVG Weimar NVwZ-RR 2002, 808; OVG Magdeburg, Beschluss vom 08.02.2006, 2 M 211/05; OVG Bautzen, Beschluss vom 09.02.2010, Az. 3 A 47/08; Sächsisches OVG, Beschluss vom 09.02.2010, 3 A 47/08).

    Ob der Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang im Rahmen der Zwangsgeldfestsetzung überhaupt ein Ermessen im Hinblick auf eine Herabsetzung des Zwangsgelds zusteht (verneinend OVG Magdeburg, Beschluss vom 08.02.2006, 2 M 211/05; OVG Weimar NVwZ-RR 2002, 808; bejahend Sadler, a.a.O., § 14 VwVG RN 19, der zur Begründung auf das Entschließungsermessen verweist, welches als intendiertes Ermessen jedoch anderen Voraussetzungen unterliegt; die von der Betroffenen zitierte Entscheidung des OVG Koblenz, NVwZ 1989, 480 bezieht sich lediglich auf die Zwangsgeldandrohung), kann dahinstehen, da auch bei Bejahung eines Ermessensspielraums die Höhe des Zwangsgelds nicht unangemessen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09

    Überprüfung einer im Zusammenhang mit einem Streit über die Befreiung von einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 119/10
    In dessen Rahmen können die einzelnen Verfahrensschritte ihre gesetzlich gewollte Warn- und Mahnfunktion nur dann erzielen, wenn das Vollstreckungsverfahren im Regelfall - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen vorliegen - konsequent zu Ende geführt wird (OVG NRW, Beschluss vom 25.1.2010, 15 B 1766/09).

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor (BVerwG, Urteil vom 16.06.1997, 3 C 22.96 = NJW 1998, 2233f.; OVG NRW, Beschluss vom 25.1.2010, 15 B 1766/09).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 211/05

    Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 119/10
    Wegen der Unanfechtbarkeit der Zwangsgeldandrohung unterliegt die Höhe des entsprechend der Androhung festgesetzten Zwangsgelds nicht mehr der gerichtlichen Nachprüfung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.01.1976, I OVG B 41/75; VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 591; OVG Weimar NVwZ-RR 2002, 808; OVG Magdeburg, Beschluss vom 08.02.2006, 2 M 211/05; OVG Bautzen, Beschluss vom 09.02.2010, Az. 3 A 47/08; Sächsisches OVG, Beschluss vom 09.02.2010, 3 A 47/08).

    Ob der Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang im Rahmen der Zwangsgeldfestsetzung überhaupt ein Ermessen im Hinblick auf eine Herabsetzung des Zwangsgelds zusteht (verneinend OVG Magdeburg, Beschluss vom 08.02.2006, 2 M 211/05; OVG Weimar NVwZ-RR 2002, 808; bejahend Sadler, a.a.O., § 14 VwVG RN 19, der zur Begründung auf das Entschließungsermessen verweist, welches als intendiertes Ermessen jedoch anderen Voraussetzungen unterliegt; die von der Betroffenen zitierte Entscheidung des OVG Koblenz, NVwZ 1989, 480 bezieht sich lediglich auf die Zwangsgeldandrohung), kann dahinstehen, da auch bei Bejahung eines Ermessensspielraums die Höhe des Zwangsgelds nicht unangemessen ist.

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - 3 Kart 47/22

    Verpflichtung der Messstellenbetreiber zur Übermittlung der viertelstündlichen

    b) Für die Zwangsmittelandrohung müssen darüber hinaus - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall des § 13 Abs. 2 VwVG, in dem die Androhung direkt mit dem Grundverwaltungsakt verbunden wird -, auch die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 VwVG erfüllt sein (Senat, Beschl. v. 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 [V], juris Rn. 85; Beschl. v. 09.02.2015 - VI-3 Kart 3/15 [V], juris Rn. 59), da es sich bei der Androhung um die erste Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung handelt (Sadler/Tillmanns in: Sadler/Tillmanns, VwVG, 10. Aufl., § 13 Rn. 1; Kuznik in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl., E. III. 6. a) Rn. 57 m.w.N.).

    Eines konkreten Verstoßes gegen die zu erzwingende Pflicht aus dem Grundverwaltungsakt bedarf es für eine Androhung dagegen grundsätzlich nicht (Senat, Beschl. v. 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 [V], juris Rn. 85; Sadler/Tillmanns in: Sadler/Tillmanns, a.a.O., § 13 Rn. 2).

    Entscheidend ist allein, dass der Pflichtige diesen verursacht bzw. durch sein Verhalten einen entsprechenden Anlass gesetzt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2009 - VI-3 Kart 45/08 [V], RdE 2010, 32, juris Rn. 24 f.; ferner Beschl. v. 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 [V], juris Rn. 86).

    Würde dieser Einwand durchgreifen, könnten die Vorgaben zur Datenübermittlung an den Übertragungsnetzbetreiber aus der Festlegung BK6-19-218 nur bei einer vollständigen Nichtumsetzung zwangsweise durchgesetzt werden, was indes nicht sachgerecht wäre (vgl. auch Senat, Beschl. v. 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 [V], juris Rn. 62, 86).

    Insbesondere hat die Bundesnetzagentur insoweit nicht etwas faktisch Unmögliches von der Beschwerdeführerin verlangt (vgl. dazu auch Senat, Beschl. v. 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 [V], juris Rn. 66, 86; ferner HK-VerwR/Lemke, a.a.O., § 15 VwVG Rn. 36 ff.).

    Ferner ist das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten, als das Zwangsgeld seiner Höhe nach in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Zweck stehen muss (§ 9 Abs. 2 VwVG; Senat, Beschl. v. 07.12.2011 - VI-3 Kart 119/10 [V], juris Rn. 91).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2015 - 3 Kart 3/15

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Bundesnetzagentur

    Insoweit gilt allerdings der Grundsatz, dass es sachgerecht ist, eine erlassene Grundverfügung auch zwangsweise durchzusetzen (Senat, Beschl. v. 07.12.2011, VI-3 Kart 119/10).

    Da die Androhung selbst kein Zwangsmittel ist, verbietet § 13 Abs. 6 S. 2 VwVG nur die Festsetzung des angedrohten weiteren Zwangsgelds bevor das zunächst festgesetzte Zwangsgeld beigetrieben ist (Senat, Beschl. v. 07.12.2011, VI-3 Kart 119/10; Sadler, a.a.O., § 14 Rdn. 32).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - 3 Kart 123/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes nach

    Damit ist die Zwangsgeldandrohung unter Ziff. 3.a. des angefochtenen Beschlusses verbraucht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011, VI-3 Kart 119/10 (V), S. 33) und kann gegenüber der Betroffenen keine weitere Rechtswirkung mehr entfalten.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 43/22
    Es gilt der Grundsatz, dass es sachgerecht ist, eine erlassene Grundverfügung zwangsweise durchzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 - VI-3 Kart 3/15 [V], juris Rn. 50; vom 7. Dezember 2011 - VI-3 Kart 119/10 [V], juris Rn. 64).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2015 - 3 Kart 76/15

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Bundesnetzagentur

    Insoweit gilt allerdings der Grundsatz, dass es sachgerecht ist, eine erlassene Grundverfügung auch zwangsweise durchzusetzen (Senat, Beschl. v. 07.12.2011, VI-3 Kart 119/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht